Oft sind Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht gesetzlich rentenversichert. Diese Versorgungslücke lässt sich durch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) attraktiv schließen – zum Beispiel mit Pensionszusagen, die den steuerlichen Gewinn des Unternehmens reduzieren.
Doch Vorsicht: Aus der Doppelrolle von Gesellschafter und Mitarbeiter ergeben sich zahlreiche rechtliche Fallstricke. Lassen Sie sich deshalb von Ellwanger & Kramm fundiert über die gesetzlichen Besonderheiten beraten. Als unabhängiger Versicherungsmakler finden wir für Ihr Unternehmen die optimalen Versorgungsmaßnahmen und betreuen Sie dazu gerne auch nach der Einrichtung weiter.